Form und Inhalt von Gutachten

Der Zweck und Inhalt des Gutachtens ist ausschlaggebend für die Art des Gutachtens. Somit können in der Immobilienbewertung zwei Arten für ein Gutachten in Frage kommen:

  • Kurzgutachten / Kurzbewertungen 
  • Vollgutachten / Verkehrswertgutachten

Kompakt: Kurzgutachten /
Kurzbewertung

  • Ein Kurzgutachten / Kurzbewertung ist eine kompakte Form der Immobilienbewertung die deutlich weniger umfangreich ist und keine Rechtsverbindlichkeit darstellt.
  • Das Kurzgutachten basiert auf den gängigen Methoden zur Verkehrswertberechnung und liefert eine erste Orientierung über den Marktwert des Objektes.
  • Das Kurzgutachten wird meist dann angewandt, wenn die Ermittlung des Verkehrswerts eines Objekts oder Grundstücks mit geringerem Aufwand erfolgen soll. Ein häufiger Anwendungsfall ist hierbei der Kauf oder Verkauf einer Immobilie.

Gerichtsfest: Vollgutachten /
Verkehrswertgutachten

  • Ein Verkehrswertgutachten ist die unabhängige, objektive und rechtssichere Bewertung von unbebauten oder bebauten Grundstücken.
  • Ein Verkehrswertgutachten wird nach § 194 BauGB erstellt und enthält detaillierte Angaben zu allen relevanten Aspekten rund um das Bewertungsobjekt oder Bewertungsgrundstück. Unter anderem zählen dazu die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, die baulichen Anlagen, Modernisierungen oder Sanierungen, Mängel und Schäden, Rechte und Lasten sowie weitere Besonderheiten die sich auf den Verkehrswert auswirken können.

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