Steuer- und Finanzrecht
Die Finanzbehörden fordern oft Immobilienbewertungen zur Ermittlung der
Grundsteuer, Grunderwerbsteuer oder im Rahmen steuerlicher Bewertungen.
Sollte kein Gutachten vorliegen werden von den Finanzbehörden oft pauschale
Werte zur Festlegung der Besteuerung angenommen, welche nicht immer dem
tatsächlichen Marktwert entsprechen und somit einen steuerlichen Nachteil
ergeben könnten.
Die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kann deutlich kürzer sein
als die gesetzlich angenommene Nutzungsdauer. Unsere fachkundige Bewertung
schafft die Grundlage für eine höhere steuerliche Abschreibung.
Für die Bilanzierung und Vermögensübersicht benötigen Unternehmen oder
Privatpersonen den Wert der Immobilien für Jahresabschlüsse.